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Arbeitsgelegenheiten (AGH)
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Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands- entschädigung nach § 16 Abs.3 SGB II
(sogenannte 1 €uro-Jobs)
§16 Abs.3: "Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden
können, sollen Arbeits- gelegenheiten geschaffen
werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse
liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen
Hilfebe- dürftigen zuzüglich zum ALG II eine angemessene
Entschädigung für Mehr- aufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten
begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die
Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind
entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeit- nehmerinnen und
Arbeitnehmer." |
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Ziele der Maßnahme
- Wiederherstellung bzw. Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
- soziale und gesellschaftliche Integration
- sinnstiftende Tätigkeit,
das Gefühl gebraucht zu werden
- Steigerung der individuellen Belastbarkeit und Produktivität
- Verbesserung des Bewerberauftritts durch Berufserfahrung, Zeugnis
- Einüben
von Basisqualifikationen ( Pünktlichkeit, Umgang mit Kunden,
Kollegen und Vorgesetzten, Zuverlässigkeit,
Kontinuität )
- Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt
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Qualifizierungsmaßnahmen
Folgende
Qualifizierungsmaßnahmen werden im Zuge der Maßnahme angeboten;
Persönlichkeitsbezogene Qualifizierung wie z.B. Kommunikations- und
Bewerbungstraining, Konflikttraining, Einzelgespräche und Reflex-
ionen. Fachspezifische Qualifizierungen (EDV Schulungen,
Ersthelferschein etc.) werden in Blockseminaren durchgeführt. Darüber
hinaus bieten wir Vorträge und Seminare an, die sich mit
zukunftsrelevanten Themen befassen und sich mit Problemfeldern
auseinandersetzen. |
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Zielgruppe der Maßnahmeteilnehmer
Als Maßnahmeteilnehmer werden nur Personen zugewiesen, die im Bezug von ALG II stehen. |
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Mehraufwandsentschädigung
Die Teilnehmer erhalten 1,25 €
Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde zusätzlich zum ALG II
ausbezahlt.
Fahrtkosten sind Bestandteil der
Mehraufwandsentschädigung. Es gilt folgende Härtefallregelung: Fahrtkosten, die
den Teil von 40% der Mehraufwandsentschädigung übersteigen, werden zusätzlich
erstattet. Arbeitskleidung, sofern erforderlich, kann über das bap
servicecenter bezogen werden.
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