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Arbeitsgelegenheiten (AGH)

     
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands- entschädigung nach § 16 Abs.3 SGB II
(sogenannte 1 €uro-Jobs)

§16 Abs.3: "Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeits- gelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebe- dürftigen zuzüglich zum ALG II eine angemessene Entschädigung für Mehr- aufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer."
 
Ziele der Maßnahme


  • Wiederherstellung bzw. Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
  • soziale und gesellschaftliche Integration
  • sinnstiftende Tätigkeit,
    das Gefühl gebraucht zu werden
  • Steigerung der individuellen Belastbarkeit und Produktivität
  • Verbesserung des Bewerberauftritts durch Berufserfahrung, Zeugnis
  • Einüben von Basisqualifikationen ( Pünktlichkeit, Umgang mit Kunden,   Kollegen und Vorgesetzten,   Zuverlässigkeit, Kontinuität )
  • Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt
     
Qualifizierungsmaßnahmen

Folgende Qualifizierungsmaßnahmen werden im Zuge der Maßnahme angeboten; Persönlichkeitsbezogene Qualifizierung wie z.B. Kommunikations- und Bewerbungstraining, Konflikttraining, Einzelgespräche und Reflex- ionen. Fachspezifische Qualifizierungen (EDV Schulungen, Ersthelferschein etc.) werden in Blockseminaren durchgeführt. Darüber hinaus bieten wir Vorträge und Seminare an, die sich mit zukunftsrelevanten Themen befassen und sich mit Problemfeldern auseinandersetzen.
 

Zielgruppe der Maßnahmeteilnehmer

Als Maßnahmeteilnehmer werden nur Personen zugewiesen, die im Bezug von ALG II stehen.

     
Mehraufwandsentschädigung

Die Teilnehmer erhalten 1,25 € Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde zusätzlich zum ALG II ausbezahlt.

Fahrtkosten sind Bestandteil der Mehraufwandsentschädigung. Es gilt folgende Härtefallregelung: Fahrtkosten, die den Teil von 40% der Mehraufwandsentschädigung übersteigen, werden zusätzlich erstattet. Arbeitskleidung, sofern erforderlich, kann über das bap servicecenter bezogen werden.

   
     
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